Dive Centre Fragen
  • Haftpflichtversicherung und Rechtsschutz bezüglich der Tauchdienstleistungen des versicherten Tauchcenters oder Clubs.
  • Die Haftpflichtversicherung schließt auch die Ausbilder und Dive Master ein, die als Mitarbeiter des versicherten Centers registriert sind. Und zwar dann, wenn sie für das Center tätig sind.
  • Schnuppertaucher-Unfallschutz ("Flatrate"): Persönlicher Unfallversicherungsschutz für Schnuppertauchkunden. Die Kosten für medizinische Behandlungen und Überdruckbehandlungen sind bei Tauchgängen bis zu der maximalen Tiefe inbegriffen, die von Deinem Ausbildungsverband erlaubt sind, jedoch maximal bis 15m. Die Anzahl der versicherten Schnuppertauchkunden ist unbegrenzt. Die Namen der Kunden müssen DAN nicht gemeldet werden. Der maximale Versicherungsschutz pro Jahr beträgt 15.000,00 €
  • Betriebsstättenhaftpflicht: Die Betriebsstättenhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht eines Grundstückseigentümers und/oder eines Unternehmers bei Körperschäden oder Erkrankungen von Personen und/oder bei zufälligem Verlust von oder Schaden an materiellem Eigentum ab, wenn diese auf dem Unternehmensgelände des versicherten Tauchcenters bzw. durch das Tauchcenter und in Verbindung mit den versicherten Dienstleistungen des Tauchcenters verursacht werden. Die gesetzliche Pflicht zur Haftung entsteht normalerweise dann, wenn der Unfall vom Grundstückseigentümer verursacht wurde und/oder wenn der Unternehmer bzw. Betreiber des Tauchcenters fahrlässig handelt oder seine Sorgfaltspflicht verletzt. Hierzu können beispielsweise die Verletzungen gehören, die sich ein Kunde zuzieht, wenn ihn beim Einsturz eines Regals auf dem Betriebsgelände eine Tauchflasche trifft, oder der Schaden, der aufgrund eines Feuers im Tauchcenter auf dem Nachbargrundstück entsteht.
    • Kann diese Option eine normale Gebäudehaftpflichtversicherung ersetzen?
      Ja, bei der Erweiterung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung für das Gebäude.
       
    • Bin ich versichert, wenn die Person, die sich auf meinem Gelände verletzt hat, kein Tauchkunde ist?
      Ja, die Betriebsstättenhaftpflichtversicherung deckt die zivilrechtliche Haftpflicht gegenüber Dritten ab, die auf Deinem Unternehmensgelände verletzt werden auch wenn diese keine Taucher sind. Wichtig ist jedoch, dass das Unternehmensgelände nur als Tauchcenter genutzt wird.
       
    • Gilt sie für alle Gelände und Büros, die von meinem Tauchcenter benutzt werden?
      Die Betriebsstättenhaftpflichtversicherung gilt nur für den operativen Standort (siehe FAQ Nummer 8).
  • Sie sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung mitversichert, solange sie im MyDAN registriert sind.
  • In keinem Fall sind durch den Club Member Plan persönliche Unfälle von Mitarbeitern versichert. Jeder Ausbilder oder Dive Master muss, um versichert zu sein, seinen eigenen, individuellen PRO Member Plan oder Sport Member Plan aktivieren.

Pro Member Pläne versichern individuelle berufsmäßige Taucher - Dive Centre Pläne versichern juristische Personen wie Tauchcenter, Tauchschulen und andere Institutionen.

  •  Geh ins MyDAN deines Centers

  • Klicke auf "Versicherungspläne"

  • Registriere jeden Tauchlehrer/Divemaster in dem entsprechenden Bereich.

  • Nein, sie sind nicht automatisch versichert.

  • Du kannst aber einige deiner Schüler auf Anfängerniveau kostenlos versichern, wenn du sie in deinem MyDANregistrierst.

  • Außerdem kannst du für deine Tauchschüler im Gerätetauchen und Freitauchen spezielle Versicherungspläne abschließen.

  • Der operative Standort ist das Gelände, auf dem die Tauchdienstleistungen des Centers erbracht werden. D.h.: für gewöhnlich ist das dort, wo der Kompressor steht.
  • Die registrierte Geschäftsstelle ist die gesetzlich gemeldete Adresse des Dive Centre.

DAN Europe kann nicht in allen Ländern, die wir abdecken, Haftpflichtversicherungen anbieten. Daher gibt es die Dive Centre Pläne nicht in allen Ländern.

Wichtiger Hinweis: die Informationen, dieser Seite, ersetzen in keiner Weise die Versicherungsbedingungen weder integrieren sie die Bestimmungen die im Versicherungsschein enthalten sind.